Winterdienst - In der kalten Jahreszeit auf der sicheren Seite
Winter ist Schnee- und Eiszeit. Da es sich beim Winterdienst um eine unliebsame Arbeit handelt und aufgrund der Erfahrungen mit den extremen Witterungsverhältnissen in den vergangenen Winterperioden bietet die GE-WO ihren Hausgemeinschaften an, den Winterdienst über die Genossenschaft von einer Servicefirma durchführen zu lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die Hausgemeinschaft einig ist, den Winterdienst über die GE-WO zu organisieren. Die Hausgemeinschaften, die sich bereits für dieses Serviceangebot entschieden haben, können dem Winter entspannt entgegen sehen, denn sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Selbst bei Schadensfällen sind sie von der persönlichen Haftung befreit.
In den Häusern, in denen die GE-WO den Winterdienst nicht organisiert, sind die Wohnungsnutzer weiterhin verpflichtet, täglich in der Regel von 07:00 bis 20:00 Uhr alle Haus- und Zugangswege schnee- und eisfrei zu halten. Dies gilt natürlich auch für die Mieter von Garagen und Stellplätzen. Wenn diese Arbeiten aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht selbst ausgeführt werden können, erwarten wir, dass der Winterdienst durch Dritte fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wird. Sollte es zu einem Schadensfall aufgrund von nicht erledigtem Räum- und Streudienst kommen, kann es für den betroffenen Wohnungsnutzer zu hohen Schadenersatzforderungen und ggf. zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Für Anmeldungen, weitere Fragen zum Winterdienst, Anregungen und Beschwerden wenden Sie sich bitte an unsere extra für den Winterdienst eingerichtet Emailadresse: